Die endgültige Diagnose und damit die Indikation zur Frenotomie liegt immer beim Arzt.
Orale Restriktionen wie Zungen- oder Lippenbändchen gelten als verdächtig bzw. werden diagnostiziert aufgrund von dem Erscheinungsbild im Gesamtkomplex, also aus der Verbindung von Anamnese, Palpationsbefund, dem Erscheinungsbild in Ruhe und bei Funktionsüberprüfung in Bewegung.
Die Diagnose der oralen Restriktionen wird mittlerweile wieder häufiger gestellt. Dadurch nimmt die Anzahl der vorgenommenen Frenotomien (Durchtrennungen) zu. Allerdings sind die absoluten Zahlen hier in Deutschland, auch im Vergleich mit anderen Ländern und im Hinblick auf die aus Studien bekannten Zahlen an betroffenen Menschen, immer noch sehr niedrig.
Gründe für eine Zunahme an Diagnosen sind unter anderem folgende: