Neben zu kurzen Zungenbändern werden in der Literatur Lippen- und Wangenbänder im Rahmen der Beschreibung oraler Restriktionen aufgeführt.
Wie zu kurze Zungenbänder sollten auch diese anhand ihrer Funktionseinschränkung und nicht rein aufgrund ihres Erscheinungsbilds beurteilt werden.
Bisher erfahren kurze Lippenbänder vorallem im Rahmen der Diastemabehandlung Beachtung. In der Tat können sie aber ebenso Auswirkung auf viele Lebensbereiche haben wie das funktionseinschränkende, zu kurze Zungenband. Daher gilt bei allen oralen Restriktionen, dass eine interdisziplinäre Behandlung in den meisten Fällen den besten und langfristigsten Erfolg hat.
Das Zungenband ist Gewebe, das den Mundboden mit der Unterseite der Zunge verbindet. Wenn das Zungenbändchen zu kurz, zu unelastisch und/oder zu weit vorne an der Zunge ansetzt, kommt es zu einer Funktionseinschränkung.
Wenn diese Bänder restriktiv sind, kann ebenfalls die Fähigkeit eines Kindes, z.B. an der Brust zu saugen oder den Mund zu schließen, beeinträchtigt werden.
Orale Restriktionen können für gewöhnlich innerhalb eines Problemkomplexes auftreten und weitere Probleme nach sich ziehen. Deshalb sind an der korrekten Behandlung mehrere Fachdisziplinen beteiligt. Fachkundige Begleitung vor und nach dem ärztlichen, operativen Eingriff ist der Schlüssel zum Behandlungserfolg.
Es gibt verschiedene Arten, wie ein funktionseinschränkendes Zungen-, Lippen- oder Wangenband getrennt werden kann.